Allgemeine Geschäftsbedingungen der Content King Agency (CK-Strategie & Marketing)

  1. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für die Erbringung und Nutzung von (Online-)Marketing-Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt, konkretisiert unter Ziffer 3) durch die Content King Agency, Güntterstraße 5, 71672 Marbach, Inhaber: Herr Ralph A. Appel, (nachfolgend „Content King“ genannt). Die von Content King angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen oder Personen, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB anzusehen sind (nachfolgend „Kunde“, zusammen mit Content King die „Parteien“).
    2. Abweichungen von diesen AGB gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von Content King ausdrücklich in Textform, (z.B. per E-Mail) bestätigt worden sind. Insbesondere führt die bloße Unterlassung eines Widerspruchs von Content King gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden nicht dazu, dass diese als vereinbart gelten. Dies gilt auch dann, wenn Content King in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
    3. Aus wichtigem Grund, insbesondere bei Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, der Rechtsprechung oder Marktverhältnissen, kann Content King dem Kunden Änderungen dieser AGB mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht und Content King den Kunden auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat. Unabhängig davon bedürfen Änderungen des Umfangs der geschuldeten Leistungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
  2. Abschluss des Vertrages
    1. Ein Vertrag zwischen den Parteien (der „Vertrag“) kommt durch gegenseitige Unterzeichnung eines separaten Angebotes in Textform unter vollständiger Einbeziehung dieser AGB zustande. Als Unterzeichnung in diesem Sinne gilt hierbei auch eine Zeichnung über Onlinedienste wie DocuSign, LexOffice, PandaDocs, etc. oder die digitale Unterzeichnung eines PDF-Dokuments.
  3. Leistungsumfang
    1. Die verschiedenen von Content King zu erbringenden (Online-)Marketing-Dienstleistungen, bestehend aus Arbeiten und/oder Dienstleistungen, sind in einem diesen AGB beigefügten Angebot („Angebot“) aufgeführt. Zur Leistungserfüllung kann Content King jederzeit Dritte heranziehen. 
    2. Dem Kunden ist bekannt, dass einige Leistungen von Leistungen Dritter (z.B. Plattformen) und einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind, die einem ständigen Wandel unterliegen und nicht im Detail bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf die Platzierung und Sichtbarkeit, können nicht ausgeschlossen werden und stellen keinen Mangel der Leistungen von Content King oder eine Verletzung der Pflichten von Content King dar.
    3. Im Falle der Erstellung einer Website für das Internet, wird der Kunde selbst für die Einstellung der Website, die Speicherung der Website auf einem fremden oder eigenen Server (Host Providing), die Verfügbarkeit der Website und die Beschaffung und/oder Verfügbarkeit einer Domain sorgen. Die dauernde Pflege der Website ist nur dann Leistungsgegenstand, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
  4. Verpflichtung zur Zusammenarbeit
    1. Der Kunde ist verpflichtet, Content King die für die Erbringung der Leistungen gemäß Ziffer 3 wesentlichen (Zugangs-)Daten, Produktinformationen, Bilddateien, Texte, Grafiken, Logos und Vorlagen zur Verfügung zu stellen („Kundenmaterial“). Soweit der Kunde Content King Kundenmaterial zur Verfügung stellt, sichert der Kunde zu, dass (i) das Kundenmaterial frei von Rechten Dritter ist und (ii) der Kunde zur Übergabe und Nutzung dieses Kundenmaterials berechtigt ist. 
    2. Für die Erstellung von Inhalten (insb. für Websites und/oder sonstige Onlineauftritte) ist, sofern von den Parteien nicht anderweitig vereinbart, der Kunde verantwortlich. Diese wird der Kunde Content King in den gängigen Dateiformaten (JEPG, PNG, PDF, GIF, DOCX, XLSX) zur Verfügung stellen. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. 
    3. Vor der Erteilung eines Einzelauftrags wird Content King dem Kunden ein Angebot in Textform für die Erbringung der Leistungen unterbreiten. Haben sich die Parteien nicht auf ein Pauschalhonorar geeinigt, enthält das Angebot insbesondere auch einen Kostenvoranschlag, bzw. einen Vorschlag eine Vergütung nach Zeitabschnitten. Der Kunde wird Content King innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel nicht mehr als fünf (5) Werktage, mitteilen, ob er einen ihm von Content King unterbreiteten Einzelauftrag mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt. Nimmt der Kunde einen Vorschlag von Content King an, so gilt dies als Zustimmung zu den mit dem Einzelauftrag verbundenen Kosten oder dem Kostenvoranschlag.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern die Leistungen keine wesentlichen Sachmängel aufweisen.
  5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Die Vergütung für die Leistungen von Content King und die jeweiligen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot. Die Vergütung für laufend erbrachte Leistungen enthält in der Regel eine monatliche Pauschale. Auch weitere mit dem Kunden vereinbarte Vergütungsbestandteile sind in der Regel als monatliche Grundgebühr ausgestaltet. Im Falle der Vereinbarung einer monatlichen Pauschale entsteht diese jeweils in voller Höhe, für jeden angefangenen Monat. 
    2. Im Falle einer Vergütung nach Stundenaufwand, erfolgt die Abrechnung in jeweils 0,25 (15min) angefangenen Stundeneinheiten. Der Stundensatz von Content King ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist ein solcher nicht im Angebot enthalten, gilt ein Stundensatz von EUR 100,00 (netto). 
    3. Alle von Content King angegebenen Gebühren und Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Enthält das Angebot keine Bestimmungen über das Zahlungsziel, ist die Vergütung monatlich im Voraus, nach Erhalt der jeweiligen von Content King ausgestellten Rechnung, zu zahlen. Rechnungen werden von Content King per E-Mail an den Kunden versandt.
    4. Die verfügbaren Zahlungsoptionen sind im Angebot aufgeführt. Wenn das Angebot keine Bestimmungen zu den Zahlungsoptionen enthält, erfolgen die Zahlungen per Überweisung auf eines der Bankkonten von Content King.
  6. Haftung
    1. Content King haftet für Schäden, wenn diese auf (i) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Content King oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (ii) fahrlässiger Verletzung solcher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) durch Content King oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden oder (iii) auf eine fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Content King oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder (iv) eine zwingende gesetzliche Haftung von Content King beruhen.
    2. Ein Mitverschulden des Kunden ist zu berücksichtigen.
    3. Diese Haftungsregelung ist abschließend, soweit sich aus dieser Vereinbarung nicht explizit etwas anderes ergibt. Sie gilt für alle Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten etwaiger gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Content King, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsregelungen unverzüglich in Textform gegenüber Content King anzuzeigen oder durch Content King dokumentieren zu lassen, so dass Content King möglichst frühzeitig informiert ist und den Schaden gemeinsam mit dem Kunden eventuell noch mindern kann.
    5. Content King haftet nicht für Schäden, die durch technische Ausfälle oder Leistungsunterbrechungen seitens Content King oder Dritter entstehen.
  7. Entschädigung
    1. Der Kunde bleibt für alle Ansprüche haftbar, die sich aus der Nichteinhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) durch den Kunden ergeben. Danach wird der Kunde Content King innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zahlung des jeweiligen Schadensersatzes für alle Schäden entschädigen, die Content King aufgrund von Schadenersatzansprüchen gemäß der DSGVO gezahlt hat.
    2. Der Kunde stellt Content King von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf der Behauptung beruhen, dass das vom Kunden Content King zur Verfügung gestellte Material das geistige Eigentumsrecht und/oder Schutzrechte eines Dritten verletzen und zahlt die Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die Content King im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche entstehen. Content King kann hierfür einen angemessenen Vorschuss vom Kunden verlangen. Ziffer 6.1 bleibt hiervon unberührt.
  8. Verjährung von Ansprüchen
    1. Ansprüche des Kunden wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel bestehen, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
    2. Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung der Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung des Kunden verjährt ist.
  9. Höhere Gewalt
    1. Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis vorliegt. Höhere Gewalt ist anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Naturkatastrophen, Sturm, Feuer), bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege), sowie anderen Ereignisse wie z. B. Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und Quarantäne-Anordnungen durch Behörden, Länder und Staaten. 
    2. Die Aufzählungen sind nicht abschließend, auch vergleichbare Ereignisse, wie die unter Ziffer 9.1 genannten, fallen unter den Begriff der höheren Gewalt. 
    3. Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei unverzüglich.
    4. Im Falle einer höheren Gewalt im Sinne der Ziffer 9.1 sind sich die Vertragsparteien einig, dass zunächst für die Dauer der Behinderung die Vertragsleistungen ausgesetzt werden, d.h. die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt und werden nicht mehr geschuldet. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Dienstleistungen etc. verbleiben für diese Zeit bei Content King. Müssten durch den Kunden noch Zahlungen geleistet werden so sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch von dem Kunden zu erbringen. Für noch nicht geleistete Dienstleistungen kann der Vertragspartner die Zahlung für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausieren.
    5. Nach Beendigung des Ereignisses nach Ziffer 9.1 wird der Vertrag wieder aufgenommen. 
    6. Weitergehende mögliche Schäden trägt jede Partei für sich. 
    7. Dauert das Ereignis länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die Bereits durch Content King erbrachten Leistungen sind in diesem Fall durch den Vertragspartner zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind von Content King zu erstatten. 
    8. Für den Fall, dass das Ereignis länger als 12 Monate andauert, wird der Vertrag aufgelöst. In diesem Fall wird eine Endabrechnung durch Content King erstellt. In dieser Abrechnung werden die Leistungen von Content King und die durch den Kunden bisher geleisteten Zahlungen aufgelistet. Für den Fall, dass der Kunde noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen erbringen muss, sind diese innerhalb von 14 Tagen nachdem dem Kunden die Endabrechnung übersandt wurde an Content King zu bezahlen. Im Falle einer Gutschrift zu Gunsten des Kunden, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung an den Kunden ausgezahlt. Die Endabrechnung kann als PDF-Anhang per E-Mail versandt werden. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen.
       
  10. Urheberrecht und Lizenz
    1. Mit der Begleichung aller auftragsbezogenen Rechnungen räumt Content King dem Kunden alle übertragbaren Rechte im Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens jedoch im Zeitpunkt ihres Erwerbs, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag und den jeweiligen Aufträgen erbrachten Leistungen, einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen, Kampagnenentwürfen, Konzepten und Gestaltungen (nachfolgend „Werke“) frei von Rechten Dritter zur ausschließlichen, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung für die Dauer der Vertragslaufzeit ein, (Lizenzierung). Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Content King. Nutzungsrechte an den Werken, die bei Vertragsende noch nicht vollständig bezahlt sind, verbleiben bei Content King, sofern nicht anders angegeben. Die Lizenzierung nach dieser Ziffer 10.1 stellt, soweit zwischen Content King und dem Kunden nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde, keine Exklusivlizenz dar. 
    2. Eine Einräumung der Rechte nach Ziffer 10.1 durch den Kunden an Dritte (Weiterlizenzierung), ist nur nach vorheriger Zustimmung durch Content King möglich. Diese Zustimmung bedarf der Textform. Eine Weiterlizenzierung ist insbesondere nicht durch die Vergütung nach Ziffer 10.1 abgegolten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Eine solche Vereinbarung bedarf ebenfalls der Textform. 
    3. Content King behält sich das Recht vor, von seinem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
    4. Content King ist berechtigt, die von Content King vollständig oder teilweise selbst geschaffenen, vertragsgegenständlichen Werke jederzeit zu Demonstrationszwecken oder als Referenz für ihre Arbeit zu benutzen (Selbstnutzung). Zu diesem Zweck kann Content King u.a. Vervielfältigungen einzelner Teile von Werken oder der Werke im Ganzen erstellen, Werke öffentlich zeigen, ausstellen, vorführen, senden oder auf sonstige Weise verwerten. Content King muss hierbei jedoch stets auf die Rechte des Kunden Rücksicht nehmen und auf diese an einer üblichen Stelle hinweisen. Bei der Nutzung nicht mehr vom Kunden genutzter (nicht aktueller) Versionen der Werke oder Teile der Werke, ist auf die berechtigten Interessen des Kunden (z.B. an einer Entfernung rechtswidriger, anstößiger oder veralteter Inhalte oder an einem völlig veränderten Designkonzept) angemessene Rücksicht zu nehmen. Die Selbstnutzung gilt entsprechend für von Content King erzielte Marketingergebnisse, welche Content King unter Beachtung der Rechte des Kunden als Referenz verwenden kann.
  11. Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltung
    1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung und/oder Minderung gegenüber Content King nur, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Content King anerkannt ist. Darüber hinaus hat der Kunde ein Recht zur Aufrechnung gegen Content King, wenn er Beanstandungen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.  
    2. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    3. Das Recht des Kunden, nicht tatsächlich geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt von der Beschränkung der Ziffer 11.1 unberührt.
  12. Laufzeit und Beendigung
    1. Die Laufzeit des Vertrages und die Kündbarkeit richten sich nach den Bestimmungen des Angebotes. Enthält das Angebot keine Angaben zur Laufzeit oder Kündbarkeit, wird der Vertrag für zwei Jahre geschlossen (Vertragslaufzeit). Wird der Vertrag nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich dieser auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 
    2. Das gesetzliche Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die andere Vertragspartei insbesondere dann vor, wenn:
      1. eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag schwerwiegend verletzt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann; 
      2. der Kunde mit der Zahlung fälliger Gebühren oder sonstiger Vergütungen auch nach Ablauf einer von Content King gesetzten angemessenen Frist zur Abhilfe mehr als zwei (2) Monate im Rückstand ist;
      3. ein Insolvenzverfahren über das gesamte oder einen Teil des Vermögens einer Partei beantragt, eingeleitet oder abgewiesen wird;
      4. bei einer der Parteien ein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17‑19 Insolvenzordnung (InsO) vorliegt; oder
      5. sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei derart verschlechtern, dass eine ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht mehr erwartet werden kann, auch wenn kein Insolvenzgrund im Sinne der §§ 17‑19 InsO vorliegt.
    3. Jede Kündigung muss durch Erklärung in Schriftform erfolgen.
  13. Geheimhaltung
    1. Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangen oder bereits erlangt haben, zeitlich unbegrenzt Stillschweigen zu bewahren und diese nicht zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der Parteien, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Betriebsabläufe, Geschäftsbeziehungen, weitere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Know-how, sämtliche Arbeitsergebnisse, die zwischen Content King und dem Kunden vereinbarte Vergütung, sowie das Geschäftsmodell von Content King.
    2. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind vertrauliche Informationen: 
      1. die der anderen Partei nachweislich bereits bei Vertragsanbahnung bekannt waren oder danach durch Dritte bekannt werden, ohne dass ein Verstoß gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung, gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen vorliegt;
      2. der Öffentlichkeit bekannt war, es sei denn, dass dies auf eine Verletzung dieses Vertrages zurückzuführen ist;
      3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden mussten. Soweit zulässig und möglich, wird die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei in einem solchen Fall vorab informieren und ihr die Möglichkeit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
    3. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    4. Die Parteien stellen durch geeignete vertragliche Regelungen sicher, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer ohne zeitliche Einschränkung die individuelle Nutzung oder Weitergabe von vertraulichen Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern oder Auftragnehmern vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenbaren, wie diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen für die Erfüllung des Vertrages kennen müssen.
    5. Über die zwischen Content King und dem Kunden vereinbarte Vergütung von Content King hat der Kunde auch gegenüber Mitarbeitern von Content King Stillschweigen zu bewahren, wenn diese für den Kunden erkennbar nicht in Verhandlungen über die Vergütung, die Rechnungsstellung oder sonstige Tätigkeiten eingebunden sind, die eine Offenlegung der Vergütung voraussetzt.
       
  14. Werbung
    1. Der Kunde willigt ein, dass Content King die Zusammenarbeit zwischen Content King und dem Kunden zu Marketingzwecken offenlegen und in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden verwenden darf. Der Kunde kann diese Einwilligung gemäß dieser Ziffer 14 jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail an service@contentkingagency.com) widerrufen.
  15. Datenschutz
    1. Content King behandelt die persönlichen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit den Datenschutzstandards und -vorgaben. Content King hat angemessene organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen, um die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer im Rahmen der Erbringung der Leistungen eingesetzten Informationssysteme, Komponenten und Prozesse sowie aller vom Kunden bereitgestellten oder anderweitig zugänglich gemachten Daten sicherzustellen. Diese Anforderungen gelten auch für die Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Kunden.
  16. Preisanpassung
    1. Content King ist berechtigt, jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Vertragsquartals die Preise durch Mitteilung an den Kunden nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen (Anpassungsmitteilung), wenn mit dem Kunden eine Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr vereinbart wurde. Preisanpassungen sollen Kostensteigerungen auffangen und führen zu keiner Gewinnsteigerung für Content King. Im Rahmen des billigen Ermessens sind insbesondere die Marktentwicklungen und ein Inflationsausgleich zu berücksichtigen. Die Preiserhöhung wird jeweils zum Beginn des folgenden Vertragsquartals wirksam. Die Anpassungsmitteilung an den Kunden erfolgt in Textform. Bei einer Preisanpassung von über 10% steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  17. Schlussbestimmungen
    1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder sonstiger Vertragsunterlagen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine notwendige Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt nachträglich diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung oder die Lücke bedacht hätten.
    2. Der Vertrag und die übrigen Vertragsunterlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (insbesondere auch für Aufrechnungs- und Gegenansprüche) ist Stuttgart.